Folgte man in früheren Zeiten, von der Dorfmitte aus, dem Ortsverbindungsweg nach Dangenstorf, konnte man schon bald den herrlichen Anblick der alten Bockwindmühle genießen, die sich majestätisch auf einem künstlich geschaffenen Hügel präsentierte.
Marianne Gehrke hat über die Geschichte dieses einstigen Woltersdorfer Wahrzeichens sehr interessante Dinge herausgefunden:
Um 1471 erlaubte Friedrich der Ältere, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, den drei Brüdern Ernst, Hartmann und Otto von Bodendorpe, vor Wolterstorpe in der Vogtei Lüchow auf dem Öring eine Windmühle zu erbauen und belehnte sie damit.
„In Sturm und Wetternot steh´ uns bei, großer Gott! “.
So lautete die Inschrift auf dem Mahlbalken mit der Jahreszahl 1673.
Als Pachtmühle des von Bodendorfschen Gutes wurde die Woltersdorfer Windmühle im Jahre 1695 auch nicht zur Contribution (Steuer) veranlagt.
Von 1778 bis 1780 wird Johann Jürgen Noos als „Erbenzinsmüller“ bezeichnet. Am Neujahrstag 1781 wird die Mühle vom derzeitigen Gutsherrn, Friedrich August von dem Bussche auf den Müller Franz Christoph Krassmann übertragen. Durch Heirat kam sie an den aus Hemerigen, Kreis Hameln, stammenden, um 1838 nach Woltersdorf zugewanderten Heinrich Friedrich Gottlieb Deppmeier.
Inhaltsverzeichnis
Brief des Müllers von 1849
1849 erhebt Müller Deppmeier, wie viele andere Müller auch, Einspruch dagegen, daß in Rebenstorf eine neue Mühle gebaut wird. Er schreibt:
14. November 1849
„An
Königlich Hannersches Amt Wustrow
Gehorsamster Vor- und Antrag
des Müllers Deppmeier zu Woltersdorfdie von dem Hauswirth Martens in Rebenstorf beabsichtigte Anlage einer Windmühle da selbst betrefƒend.
Durch eine Verfügung des Königlichen Amtes Lüchow bin ich davon in Kenntniß gesetzt, daß der Hauswirth Martens in Rebenstorf nun die Anlage einer Windmühle an diesem Orte nachgesucht habe, und daß er denjenigen, welche diese Anlage zu widersprechen beabsichtigen, nachgelassen bleibe, ihren Widerspruch bis zum 1. Dezember d. J. bei diesem verehrlichen Amte vorzu- bringen.
Von diesem Nachlasse Gebrauch machend, erlaube ich mir, diesem verehrlichen Amte die Gründe, aus denen ich es unmöglich zugeben kann, daß dem Hauswirth Martens die nachgesuchte Comession zu der von ihm beabsichtigten Mühlen–Anlage ertheilt werde, im Nachstehenden gehorsam vorzustellen:
Die Mühle, welche ich besitze, relewirt erbenzinsrechtlich von dem Bussche´ schen Gute Woltersdorf, und habe ich an dieses Gut einen jährlichen Erbenzins von 48 Reichsthaler, 12 Gutegroschen, 9 Pfennig zu zahlen, außerdem aber die Staats– und Gemeinde–Lasten zu tragen und die nicht unbedeutenden Verpflichtungen gegen den Vorbesitzer meiner Mühle, dessen Tochter ich geheiratet habe, zu erfüllen. Zur Erfüllung dieser mir obliegenden bedeutenden Verpflichtungen bin ich nur unter den bisherigen Verhältnissen, und nur dann, wenn mir meine bisherigen Mahlgäste verbleiben, im Stande.
Diese Mahlgäste bestehen aus den Eingesessenen der Dörfer Woltersdorf, Rebenstorf, Dangenstorf und Bösel und habe ich dieselben nicht nur sämmtlich beständig zufrieden gestellt, sondern würde ich auch, wenn mir die Gelegenheit zum Absatz mir dargeboten hätte, noch ein Bedeutendes mehr an Mahlwerk haben produzieren können.
Würde nun aber dem Hauswirth Martens die von demselben nachgesuchte Comession ertheilt, so würde ich nicht nur die Eingesessenen aus Rebenstorf, sondern auch, der diesem Ort ihnen im nicht Unbedeutendes näher als Woltersdorf gelegen ist, wenn nicht alle, doch den größten Theil meiner Mahlgäste aus Woltersdorf beschränkt, das bei weitem bedeutensten Theiles meiner bisherigen Erwerbs–Quellen beraubt, und außer Stande, diesen Ausfall auf andere Weise zu ersetzen, zumal da ich bei meiner Mühle kein Land besitze und nur auf den Mühlenbetrieb angewiesen bin: nicht im Standesein, die mir obliegenden Verpflichungen zu erfüllen, vielmehr meinen unvermeintlichen Ruins unrettbar entgegen sähen.
Daß mir mit so außer erdenklichen Nachtheilen für mich verbundene Anlage einer neuen Mühle gestaltet werde, darf ich aber schon ab sich nicht und nun so weniger befürchten, als ein Bedürfniß zu einer solchen Anlage sich in keiner Weise herausgestellt hat, die Eingesessenen zu Rebenstorf und den benachbarten Orten vielmehr ihr benötigtes Mahlewerk auf meiner und anderen ihnen nahe gelegenen Mühlen jederzeit zur Genüge und zu ihrer völligen Zufriedenheit erhalten können.
Ich darf vielmehr der beabsichtigten Anlage, für welche ein Bedürfniß in keiner Weise vorliegt, und welche mir zum außerordentlichen Schaden gereichen würde, beifälligß einen enthschiedenen begründeten Widerspruch entgegensetzen, und bitte gehorzsamzt:
Königliches Amt, geneige unter Berücksichtigung dieses Widerspruches, dem Hauswirth Martens in Rebenstorf, die nachgesuchte Genemigung zur Anlage einer Windmühle daselbst zu verweigern!“
Die Geschichte der Mühle
1844 stellte Müller Deppmeier einen Antrag auf Genehmigung zum Einbau eines Mahlganges für Weizen. Er wies auch darauf hin, daß durch den immer mehr zurückgehenden Anbau von Hirse, der Graupengang fast ganz außer Tätigkeit komme.
Obwohl er sich im voraus bereit erklärte, hierfür eine Gebühr von 3 Reichsthalern zu zahlen, erhielt er einen ablehnenden Bescheid. Auch mit einer Unterschriftensammlung, mit der 77 Einwohner aus Woltersdorf die Notwendigkeit zum Einbau eines Weizenganges bestätigten, hatte keinen Erfolg.
Eine Befürwortung erfolgte auch durch den geschworenen Schulzen Gefers, den Küster Schulze, Pastor Schmidt und Hauptmann von dem Knesebeck mit dem Hinweis, daß die Mühlen in Lüchow bei Hochwasser und Frost nicht in der Lage seien, den Bedarf an gutem Weizenmehl zu decken.
Erst 1857 teilt die Landdrostei Lüneburg mit, daß es entsprechend des § 49 der neuen Verordnung einer Genehmigung nicht mehr bedürfe. Hierdurch werden die Einsprüche benachbarter Müller wirkungslos.
1867 bittet der derzeitige Mühlenbesitzer Haarmann um Erlaß der jährlichen Gebühr von drei Reichsthalern. Dieses wird jedoch abgelehnt mit dem Hinweis auf die ausdrückliche Verpflichtung seines Vorgängers, ebenfalls diese Gebühr zu zahlen. Durch Heirat kam die Mühle dann in den Besitz des Gastwirtes Karl Schulz in Woltersdorf, der später nach Magdeburg verzog.
Von 1906 an war die Mühle 16 Jahre lang an den Müller Wilhelm Schwieger in Woltersdorf verpachtet. Als dieser im August 1915 zum Kriegsdienst einberufen wurde, übernahm seine Stieftochter Dora Saucke die schwere Arbeit in der Mühle.
Aus der Mühle schaut der Müller …
Pastor Franke hatte folgenden Spruch in der Mühle anbringen lassen:
„Aus der Mühle schaut der Müller,
der so gerne mahlen will;
stille wird der Wind und stiller
und die Mühle stehet still,
so ist‘s immer, wie ich finde,
rief der Müller voller Zorn,
hat man Korn, so fehlt‘s am Winde
hat man Wind, so fehlt‘s am Korn.“
Kinder baden im Mühlenteich
Die Tochter von Pastor Frank – Milli Klatt – schrieb Folgendes zur Mühle:
„Unsere sommerliche Freude war der Mühlenteich außerhalb des Dorfes. Abgesehen davon, daß die alte Bockmühle mit dem Hintergrund der Wälder, umgeben von Kornfeldern, zu den hübschesten Bildern der Landschaft gehörte, bedeutete es für die Jugend die Badeanstalt.
Es muß ein Bild für die Götter gewesen sein, als an einem schönen Sommertag Julia Frank und ihre Freundinnen sich badenderweise im Mühlenteich abkühlen wollten, ihre Kleider unter einen Busch legten und in Ermangelung eines Badeanzugs ihre Schürzen vorbanden, bei der Planscherei aber nicht bemerkten, wie zwölfjährige Jungen herbei schlichen und ihre Kleider raubten, so daß sie nun unbekleidet nach Hause gehen mußten. Als sie in den Pfarrgarten flüchteten, fanden sie dort ihre Kleider wieder. Der Herr Pastor hat davon nie etwas erfahren.“
Der Brand in der Mühle 1923
Aus der Lüchower Kreiszeitung vom 29.12.1923:
„Der Sturm hat nun in Abwesenheit des Müllers die Mühle in Gang gesetzt. Als der Morgen des ersten Weihnachtstages graut, wundern sich die Leute, daß der Müller in der Christnacht gemahlen hat; aber bald sehen sie die Mühle in Flammen stehen; sie hat sich selbst zu Tode gejagt. Von lauter Flammen umgeben, drehten sich immer noch ihre Flügel, ein malerisches Bild. Dann stürzte sie zusammen. In manches Zuschauers Auge sieht man eine Träne, denn wie viele Erinnerungen haben sich für ihn von klein auf an, an diese alte Mühle geknüpft. Sie wird nicht wieder aufgebaut werden und Woltersdorf ist nun um ein Wahrzeichen ärmer.“
Zur Zeit ihres Unterganges war die Mühle an einen auswärtigen Müller verpachtet, welcher sich zum Weihnachtsfest nach Hause begeben hatte, so war sie in der Christnacht 1923 ohne Aufsicht.
Nach dem Brand ist der Mühlenhügel eingeebnet worden, doch reichten seine Erdmassen nicht aus, den ganzen Mühlenteich aufzufüllen. So können dort, wie seit Jahrhunderten, die Frösche ihr Frühlingskonzert geben.