Thurau war in der nördlichen Hälfte von einem massiven Feuchtgebiet umgeben. Der Prießeck, auf Moorboden begründet, umsäumte die Höfe.
Inhaltsverzeichnis
Entwässerung & Feldwege
Das erste Entwässerungsprojekt 1861 und die zwischen den Grundstücken liegenden Abzugsgräben brachten nicht ausreichend Besserung. Das Gelände war mit Fuhrwerken nicht zu befahren. So schritten die Bauern zur Tat und schütteten das Gelände auf. Mit auf Schienen laufenden Loren brachte man Sand aus den Sandkuhlen und den höher gelegenen Feldern(Kohlgarten) auf die niedrigen Stellen. Trotz aller Bemühungen blieb das Moorgelände immer nur als Grünland nutzbar.
Wege und Straßen waren „Feldwege“. Der Oerenburger Damm musste zeitweise durch Handarbeit geebnet werden.
Erst Anfang 1930 wurde der Birkenweg mit Kopfsteinpflaster befestigt und 1972, im Zuge der Flurbereinigung, asphaltiert und als Kreisstrasse ausgelegt. Dies führte die Firma August Hahlbohm aus Lüchow an diesem Streckenabschnitt aus.
Ebenso wurde die Bergstrasse in dem Zeitraum gepflastert und asphaltiert. Der zunächst an der gepflasterten Bergstrasse verlaufende „Sommerweg“ überspülte und versandete bei starken Gewittergüssen den Bahnkörper der Lüchow-Schmarsauer-Kleinbahn, so dass sich die Sandmassen bis ins Dorf ergossen.
Weitere Maßnahmen im Straßen-und Wegebau wurden erforderlich
Das bei der ersten Verkoppelung 1851 angelegte Straßen-und Wegenetz unterwarf sich zwangsläufig im Zuge der Flurbereinigung einer Erneuerung.
Nach Inkrafttreten der Gemeindereform, 1972, wurden von dem neuen Gremium Gemeindeverbindungsstraßen festgesetzt:
Thurau- Lichtenberg :
Anfang: Dorfausgang Thurau // Ende : Feldmarksgrenze Thurau- Lichtenberg
Ortsverbindungsstrasse Thurau – B 493
Anfang : Ortsausgang Thurau // Ende : B 493
Die Dorfstrasse in Thurau bekam 1977 eine Asphaltdecke. Ausgeführt wurde die Arbeit von der Kolonne zur Beseitigung von Manöverschäden für 2000,- DM.
Im Rahmen der Flurbereinigung ist beantragt worden, den ehemaligen Schulweg als Wirtschaftsweg auszubauen, und somit zwischen den Ortsteilen Thurau und Kl.-Breese einen Ortsverbindungsweg zu schaffen.
Ein Brückenbau war erforderlich. Da die Kosten zu 100% von der Flurbereinigung getragen wurden, konnte des Projekt 1980 erstellt werden.
Ein Bau aus Fertigteilen für 142 000,-DM, mit einer Tragfähigkeit von 30 t und einer Breite von 3,50 m konnte sich gegen den Plan einer gegossenen Brücke für 170 000,-DM behaupten.
Die Strasse von Woltersdorf zum Thurauer Berg wurde ca 1965 vom Bund ausgebaut und wurde 1982 Gemeindestrasse.
Im Jahre 1978 lagen weitere Baumaßnahmen an :
- Bau einer Stichstrasse zum Grundstück Ganzer
- Verbreiterung der Dorfstrasse um 1,50 m
- Abschieben des Dorfplatzes
Im Zuge des Baus der B 493 wurden die Arbeiten an die zuständige Firma August Hahlbohm aus Lüchow vergeben.
Die ehemalige Ortsverbindung Thurau- Lichtenberg wird wegen neuer Trassenführung flurbereinigungsbedingt in einer Länge von 1359 m zur Gemeindestrasse abgestuft. Bei Übernahme geht die Unterhaltung zunächst zu Lasten der Gemeinde, wird aber später der Samtgemeinde zugeordnet und somit auch der Unterhalt.
Die Strasse Thurauer Berg-Landesstrasse 259 (Dulken) erhält 1988 ebenfalls einen Deckenüberzug. Durch starkes Befahren und grosser Belastung durch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge bedarf sie nach 20 Jahren einer Erneuerung. Dieses trifft für alle Wirtschafts-und Ortsverbindungswege zu. Eine erste Massnahme wurde 2006 am Lanbwehrweg unternommen und mit einer wassergebundenen Decke versehen.
Landwehrweg
Durch das Flurbereinigungsverfahren verloren viele Wege ihre Berechtigung. Somit wurde der Antrag des Landwirts Albert Lippe auf Privatisierung des Landwehrwegs, der derzeitig durch seine beiderseitigen Flächen verlief, abgelehnt. Mit folgender Begründung: Die Verantwortung der Gefahr, die eventuell von seiner Kuhherde mit freilaufendem Deckbullen ausgehe, müsse er als Besitzer selber tragen, zumal hier noch die einzige Möglichkeit bestehe in diesem Teil der Gemarkung um das Dorf zu gehen.
Landwehrbrücke
Eine grössere Erneuerung war die Umgestaltung der Landwehrbrücke über den Luciekanal. Der Beschluss wurde am 28.11.1989 vom Gemeinderat gefasst und der Kostenvoranschlag der Firma Rötterink aus Bad Bentheim unter Verwendung von Bongossiholz akzeptiert. Die Fertigstellung erfolgte 1990.
Der Lucie Landwehrkanal bei Thurau
Die Flächen nördlich der Ortschaft Thurau zeichneten sich durch einen besonders hohen Grundwasserstand aus. Kamen darüberhinaus noch größere Niederschläge und die höhere Winterfeuchtigkeit hinzu, waren Überschwemmungen für längere Zeit die Regel.
Das ohnehin minderwertige Grasfutter konnte nicht zeitgemäß geerntet werden, Düngergaben verfehlten ihre Wirkung,das Vieh erkrankte an Parasiten und Seuchen. All dieses führte zu einer Verarmung der Bauern, aus der sich dieselben nicht aus eigener Kraft befreien konnten.
Am 11. Mai 1819 wurde offiziell die „Generalteilung der königlichen, in den Ämtern Dannenberg und Lüchow gelegenen Lucieforst“ beantragt. Das Gebiet umfasste 22 434 ha. Am 30.9.1863 wurde der „Plan-Rezess“ nach Durchführung aller Arbeiten geschlossen. In mehr als 300 handgeschriebenen Seiten wurden alle Pflichten und Rechte der Beteiligten festgelegt.
Es handelte sich bei der Auseinandersetzung um die Klärung der Eigentumsverhältnisse, die Aufstellung eines völlig neuen Kartenwerkes für das Gebiet und den Ausbau des Wege- und Entwässerungsnetzes.
Neben anderen wurde auch der Luciekanal mit Verlängerung auf den Landwehrkanal neu erbaut. Von Oerenburg bis in die Gemarkung Lomitz-Schletau reicht dieser Vorfluter. Eingebaute Schleusen sorgten für eine effiziente Bewässerung. Die Unterhaltung und Pflege oblag den angrenzenden Ortschaften und wurde in gemeinschaftlicher Arbeit mit Sensen, Harken und Forken getätigt.
Der Jeetzeldeichverband
Gegründet am 7.7. 1950. Auszüge aus dem damaligen Versammlungsgeschehen.
Nach Einreichung mehrerer Denkschriften nebst Aktenmaterials an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten-Abteilung Wasserwirtschaft in Hannover, wurde die Genehmigung zur Gründung des Jeetzeldeichverbandes vom Ministerium in Hannover und von der Bezirksregierung Lüneburg erteilt.
Somit wurde am 7.7.1950 die Gründung des Jeetzeldeichverbandes vollzogen.
Dieser Verband betreut die gesamte Jeetzelniederung mit all ihren Nebengewässern. Alle Wasser-und Bodenverbände, so auch der für die Ortschaft Thurau zuständige „Wasser-und Bodenverband Königshorster Kanal“, sind dem Jeetzeldeichverband angeschlossen.
Grosse Ausbauten, Regulierungsmaßnahmen und Eindeichungen wurden seit der Verbandsgründung durchgeführt, die sich zum Wohle aller Anlieger auswirkten.
Im Zuge der Flurbereinigung Königshorster Kanal, in der Feldmark Thurau, in den Jahren 1969-1995, wurde das Entwässerungsnetz und die Vorflutung neu geordnet und ausgebaut.
Mit einer Sohlebreite von 3m, einer Tiefe von 1,60m und einer Schrägung von 1:2, ist der Landwehrkanal zu einem optimalen Vorfluter geworden, in den mehrere ausgebaute Seitengräben münden.Der Grundwasserstand ist gesunken, so dass der gute Boden nun auch ackerfähig ist.
Die Pflege und Unterhaltung wird nun mit produktiven Maschinen vom Kreisverband der Wasser- und Boden- und Deichverbände ausgeführt.
Versammlungsprotokolle zur Wahl des Graben-Aufsehers von 1871 und 1879
Anm: Kopien der handschriftlichen Originale befinden sich in der gedruckten Ausgabe dieser Chronik.
Puttball, am 7. Mai 1871
In Sachen des Abzugs-Kanal durch die beteiligten Ortschaften Simander, Schweskau, Puttball, Lichtenberg, Thurau und bis neben Oerenburg ist der vormalige Graben-Aufseher verstorben, so ist erforderlich, einen neuen Graben-Aufseher zu wählen, so haben sich auf Ladung zu diesem Zwecke eingefunden:
- Der Beigeordnete Schulz aus Simander
- der Halbhufner Schepmann aus Simander
- der Halbhufner Pardam aus Simander
- der Gemeindevorsteher Lüdemann aus Schweskau
- der Beigeordnete Cordts aus Schweskau
- der Halbhufner Martien aus Schweskau
- der Gemeindevorsteher Lange aus Puttball
- der Beigeordnete Wiechmann aus Puttball
- der Vollhufner Flaack aus Puttball
- der Gemeindevorsteher Lambeck aus Lichtenberg
- der Beigeordnete Mente aus Lichtenberg
- der Kossater Kammradt aus Lichtenberg
- der Gemeindevorsteher Peters aus Thurau
- der Halbhufner Flügge aus Thurau
- der Halbhufner Lucks aus Thurau
Und sodann wurde mit der Wahl verfahren wie folgt:
Der laufenden Nr. 3 Halbhufner Pardam aus Simander wird einstimmig zum Graben-Aufseher gewählt, und die Dienstzeit auf eine Dauer von sechs Jahre. Derselbe hat die erforderlichen Ordnungen zu führen, über Räumung, Schneiden und alles was dem Graben zum Nachteil ist, die nötige Anweisung den beteiligten Ortschaften aufzugeben und ordnungsmäßig, nach jeder Anweisung den Graben nachzusehen.
Der gewählte Pardam erhält dafür eine Vergütung von jedem Hauswirt alljährlich 1 Taler 3 gute Groschen, welches sich auf 100 Hauswirte betragen, also ist die ganze Summe 4 RM 5 gute Groschen. Davon muss derselbe die Dorfschaft Thurau für den Luchtgraben schneiden, jährlich 1 RM bezahlen.
Vorgelesen genehmigt
Die beteiligten Gemeindevorsteher
Lange
Geschehen Amt Lüchow den 17. Mai 1871
Die Gemeindevorsteher Lüdemann aus Schweskau, Lange aus Puttball, Lambeck aus Lichtenberg und Peters aus Thurau, und die Beigeordneten Schulz aus Simander (für den verhinderten Vorsteher Heise ke dort) bezeugten, dass sie die gesamten Gemeinde Stimmberechtigten aus ihren 5 Gemeinden zu der lautvoranstehendem Protokoll vom 7.d.M. vorgenommene Verhandlung geladen haben, übrigens nur die im Protokoll aufgeführten je 3 Mann aus jeder Gemeinde mit Vollmacht für Alle erschienen seien, und den Halbhufner Pardam aus Simander gewählt haben zum Graben-Aufseher, weshalb sie um dessen Beeidigung und um Protokoll-Abschrift heute damit bitten. Der Pardam erschien ebenfalls, war zur Ausübung des Amts bereit und leistete folgenden Eid:
Ich schwöre etc.,dass ich als Aufseher des Entwässerungs Grabens der von der Lanze-Simanderer Grenze ausgeht, dann zwischen den Feldmarken Schweskau und Simander hinauf durch die Feldmarken Schweskau, Puttball Lichtenberg und Thurau bis zu der Landstrassen-Brücke bei Oerenburg führt, auf die Erhaltung desselben in gutem Stan- de fleissig achten und zu rechter Zeit die säumungspflich- tigen Gemeinden nach Recht und Pflicht zur Besserung und Räumung auffordern und anhalten, und die Säumigen zur Bestrafung anzeigen will, so wahr mir etc.
Puttball den 16. März 1879
In den auf heute angesetzten Termin wegen Wahl einen Grabenaufseher zu wählen, für den Graben von Feldmark Lanze durch die Feldmark Simander, Schweskau, Puttball, Lichtenberg, Thurau und bis zur Oerenburger Brücke zu diesem Zwecke sind die beteiligten Wirte ordnungsmäßig geladen, welches die anliegende Bescheinigungen nachweisen, so haben sich eingefunden, aus:
Simander
- 1. Der Gemeindevorsteher Heiseke
- 2. Halbhufner Pardam
- 3. Vollhufner Bahse Schweskau
- 4. Gemeindevorsteher Schulz „Schweskau
- 5. Halbhufner Straßenburg „Schweskau
- 6. Halbhufner Partz „Schweskau
- 7. Halbhufner Maier „Schweskau
- 8. Vollhufner Bäßul Schulz „Schweskau
- 9. Halbhufner Riechers „Schweskau
- 10 Voll- u. Halbhufner Schulz „Schweskau
- 11 Vollhufner Hanus „Schweskau
- 12 Vollhufner Lach „Schweskau
- 13 Vollhufner Lüdemann „Schweskau
- 14 Doppelt Halbhufner Schulz „Schweskau
- 15 Halbhufner Spranz „Schweskau
- 16 Halbhufner Fritz „Schweskau
- 17 Halbhufner Schröder Schulz „Schweskau
- 18 Halbhufner Köhler Schweskau
- 19 Kossater Krammann „Schweskau
- 20 Kossater Papel „Schweskau
- 21 Gemeindevorsteher Lange Puttball
- 22 Dreiviertelhufner Jeberin „Puttball
- 23 „Dreiviertelhufner Schulz „Puttball
- 24 „Dreiviertelhufner Wiechmann „Puttball
- 25 „Dreiviertelhufner Wolter „Puttball
- 26 Vollhufner Flaack „Puttball
- 27 „Vollhufner Dreier „Puttball
- 28 „Vollhufner Lühr „Puttball
- 29 Halbhufner Hennings „Puttball
- 30 Gemeindevorsteher Lambeck Lichtenberg
- 31 Dreiviertelhufner Halbohm „Lichtenberg
- 32 Vollhufner Flaack „Lichtenberg
- 33 Halbhufner Mente „Lichtenberg
- 34 Gemeindevorsteher Flügge Thurau
Die Versammlung hat beschlossen, daß der Grabenaufseher auf die Dauer von 6 Jahren gewählt wird, ferner wird demselben aufgegeben, den Graben persöhnlich nachzusehen, und die erforderliche Reinigung anzuordnen.
Und sodann wurde der Voll-und Halbhufner Schulz zu Schweskau mit 19 gegen 15 Stimmen zum Grabenaufseher gewählt. Derselbe nimmt die Wahl an.
So bitten wir das Königliche Amt zu Lüchow, den gewählten Schulz beeidigen zu wollen.
Der Gemeindevorsteher
Lange