Marianne Gehrke hat viel Interessantes zu dem Thema in alten Kirchenbüchern gefunden:
Inhaltsverzeichnis
- Die Küsterei
- Trebeler Kirchenregister Anno 1632
- Historische Briefe von Pastor und Küster anno 1675 und 1677
- Brief des Pastors
- Der erste Brief des Pastors Brugstedt:
- Der erste Brief des Küsters
- Der zweite Brief des Küsters mit „Schuel Klag“
- Generalvisitation der Kirche
- Schulwesen in Woltersdorf ab dem 17. Jh.
- Küsterdienst vs. Schuldienst
- Entwicklung des Schulwesens
- Schülerzahlen in Woltersdorf 1894 bis 1917
Die Küsterei
„Als man das Dorf anlegte, hat man wahrscheinlich wenig an ein Gotteshaus und an die Küsterei gedacht. Denn als man sie erbauen wollte, war neben der Kapelle kein Platz mehr vorhanden. So legte man die Küsterei an das Westende des Dorfes, gegenüber der Wasserburg.
Es war recht verkehrt, sie gerade an diesen Platz zu bringen, denn von ihr zum Kapellenplatz sind es 5 Minuten und bis zur Kirche gar 20 Minuten Fußweg. Ehe es ein Dorfpflaster gab und ehe die Landstraße von Woltersdorf nach Lichtenberg befestigt wurde, haben die Küster so manchen sauren Weg gehabt. Erst mußten sie durch den Schmutz der Dorfstraße, darauf durch den Sand, ehe sie zu der „Kirche auf dem Berge“ gelangten. Noch jetzt ist im Winter der weite Weg zum Gotteshaus für den Küster nicht selten recht ungemütlich, ebenso wie der Aufenthalt in dem ungeheizten alten Gemäuer.“
Das Vorhandensein einer Küsterstelle findet sich erstmals in den Visitationsprotokollen des Jahres 1543, in denen unter Woltersdorf vermerkt ist: „Küster: 1 Wispel roggen“.
Im Woltersdorfer Kirchenbuch von 1626 steht bei des Küsters Hebung geschrieben: „½ Scheffel rogken von dem stücke ackers, zur wüsten Cüsterstete gehörig, gibt Heine Flüggen“.
Demnach lag 1626 die Woltersdorfer Küsterstätte “wüst” und der Küster wohnte in dem eine Stunde Wegs von Woltersdorf entfernten Lüchow, was wohl auf die unsicheren Zeiten des Dreißigjährigen Krieg zurückzuführen war, denn dieser suchte das Wendland schwer heim.
Die Küsterstätte lag vermutlich schon länger wüst, denn zur Zeit des Pastors Simon Starke, der von 1643 bis 1647 die Pfarren von Trebel und Woltersdorf gemeinsam inne hatte, wußte man scheinbar nicht mehr, daß in Woltersdorf früher ein Küster wohnhaft war.
Trebeler Kirchenregister Anno 1632
So schreibt dieser Pastor denn auch in dem von ihm 1643 begonnenen sog. Trebeler Kirchenregister, das zum Teil eine wörtliche Abschrift des Woltersdorfer Kirchenbuches von 1626 ist:
„Schuell und Cüsterengebäude, wie auch wittiben und armen häuser sind bißher alhier (nämlich in Woltersdorf) nicht gewesen, die vorigen Cüster haben ihre Wohnung in Lüchow gehabt und sind allemahl heraußgegangen und weil der Cüster alhier nicht wohnet, ist von ihm keine Kinder Schuell gehalten.“
Aber als im Jahre 1647 die Woltersdorfer Pfarre mit dem Pastor Nikolaus Rodewald wieder besonders besetzt wurde, nachdem der schreckliche Krieg endlich zu Ende gegangen war, dürfte die Gemeinde endgültig den Bau eines Küstererhauses in Angriff genommen haben. Es wurde schlecht und recht gebaut und fiel der Not der damaligen Zeit entsprechend dürftig aus.
Wie furchtbar das hannoversche Wendland in der späten Zeit des Dreißigjährigen Krieges gelitten hat, davon mögen folgende Worte des eben erwähntenn Trebelschen Kirchenregisters Kunde geben:
„Die Kirchenzinsen zu Trebel sind Anno 1632 zum letzten mahl eingebracht, wie solches die nachgelaßene register des weiland Ehrwürdigen, und Wolgelahrten Hl. Hinrici Roggenbucks gewesenen Pastoris alhier zu Trebel einbeweisen, von der Zeit an sind keine Kirchen zinsen eingefordert, weil das ganze Kirchspiel durch das Kriegswesen ist gantz verwüstet und als verdorben, das niemand in vielen jahren darin ist gefunden worden, sondern ein jeglicher in frembde Länder sein Brod hat suchen müßen“.
In einem Schriftstück aus dem Jahre 1674, das von Pastor Nikolaus Rodewald verfaßt ist, wird über die Hälfte der Höfe als „wüst“ bezeichnet. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, daß kaum Geld für den Wiederaufbau der Küsterei vorhanden war.
In diese Zeit fallen auch die Anfänge der Schule in Woltersdorf.
Im Jahre 1674 befaßte man sich erstmals mit Schulangelegenheiten.
Das vorgenannte Verzeichnis des Pastors Rodewald ist auch zu dem Zweck angelegt worden, um die Anzahl der für den Schulbesuch in Frage kommenden Kinder von den einzelnen Höfen („Söhne und Töchter“) festzustellen.
In Woltersdorf sind es 26, in Lichtenberg 19, in Groß Breese 10, in Kl. Breese 7 und in Thurau 9 Kinder, vom sechsten Lebensjahr an gerechnet.
Historische Briefe von Pastor und Küster anno 1675 und 1677
Aus den Jahren 1675, 1677 und der Folgezeit liegen vier wichtige Briefe vor, welche sich mit der Küsterei und der Schule beschäftigen. Diese Briefe, von welchen zwei den Nachfolger des Pastors Rodewald, den Prediger Daniel Heinrich Brugstedt und zwei den damaligen Woltersdorfer Küster Hans Wilden zum Verfasser haben und die sämtlich an den Probst Johannes Volmer in Lüchow gerichtet sind bzw. gerichtet sein dürften, geben ein helles Licht über die Anfänge des Woltersdorfer Schulwesens.
Sie haben Jahrhunderte unberührt in der Registratur der Lüchower Propstei gelegen, und würden auch jetzt nicht bekannt geworden sein, wenn nicht die Revolution und die durch sie aufgerollte Frage der völligen Trennung von Kirche und Schule sie vom Staube der Akten befreit hätte.
Brief des Pastors
Den einen Brief des Pastors Brugstedt, der geradezu kulturhistorischen Wert hat, teile ich in seinem vollen Wortlaut mit, ebenso den Brief des Küsters, aus dem anderen Brief des Küsters nur die Küsterwohnung und den Schulunterricht betreffende Stellen.
Der erste Brief des Pastors Brugstedt:
„Wol Ehrwürdiger großachtbar und wol gelahrter hochgeehrter Herr Probst.
Daß die hindernissen, so bißher die nötige unterrichtung der Jugend in der Catechismuslehr gehemmet, sollen aus dem Wege geräumt werden, ist mir, und verhoffentlich allen Predigern lieb und erfreulich: Hab auch am verwichenen Reinigungs – Marientage meiner gemeinde, wieviel an der Kinderzucht gelegen fürgehalten, und darauƒ gestern sie zusammen fordern lassen und sie gefraget Woltersdorff Ob sie dem Küster bänken, Stühlen etc. zur information verschaffen wolten. Nach langer tergiversation haben sie sich endlich dazu vesolvieret.
- Ob sie ihm das vermachte Schuelgeld nicht geben wolten.
pf. Durchaus nicht. Wenn sie es geben solten, solte es nicht der Küster haben, sondern sie wolten einen absonderlichen Schuelmeister haben.
- Warumb sie den Küster zum Schuelmeister nicht haben wolten.
pf. Weil er die Jugend versäumete, sein handwerk mehr als die information trieb, die Kinder unmenschlich und unbarmherzig tractirete. Ein ungebührliches forderte, nemblich, so oft einer backte, einen Kubel (das ist ein Brot aus fein gebeuteltem Roggenmehl), Große Bohnen, Kräuter, und Ruhtengeld, würde ihm solches nicht gebracht, müßten die Kinder dafür büßen. Insonderheit hat sehr geklaget der Woltersdorffer Kuhhirte, dessen Tochter gerne etwas hat lernen wolle, er auch gerne nach seinem vermögen anwenden wollen, weil aber der Küster sie übel tractiret und zum mistfahren mit diesen Worten herfürgerissen, „Komm her bullen kau“, sey sie sehr verdrossen worden und nimmer wieder zu Schuelen gehen wollen. Worüber auch Baltzer Flügge sehr klagete, daß er seine Kinder, weil er ihm mit obgedachten nicht begegnen könne, gescholten.
- Wollen die Woltersdorffer, daß er betglocken schlagen solle, weil es von undenklichen Jahren üblich gewesen ist, zu dem Ende der Herr Abt, Seliger (Abt Johannes Haspelmacher zu Marienthal), zum Küsterdienst etliche Brodte vermacht. Der Küster aber begehret es nicht zu thun. Die Woltersdorffer sollen ihm etwas absonderlich dafür geben, da doch solches ohne dem zum Küsterdienst gehöret.
Liechtenberg
Sie wollen durchaus den Küster zum Schuelmeister nicht haben, auch ihm das geld nicht geben, er meinte nur dies geld aber nicht die Kinder. Sie hätten bisher einen Schuelmeister gehabt, sie wolten auch ins Künftige einen wieder annehmen. Ihre Kinder wären klein, könten nach Woltersdorff nicht gehen, dieselben hinübertragen zu lassen, würde niemand von Ihnen begehren, auch hätte der Küster ihre Kinder gleicher gestalt übel tractiret.
Turow
Weil ihr Dorƒ klein, ihre Kinder aber bei nassem gewitter über den öhrenburger Damm nicht gehen könten, wolten sie ihre Kinder nach Liechtenberg schicken.
Beyden Breesen.
D.i. Großbreese und Kleinbreese. Begehren einen Schuelmeister, weil aber ihr nur 14 sind als sehen sie gerne, das ihnen ein Schuelmeister verschaffet werde, der nach geendigter Schuelarbeit mit seinen Händen etwas erwerben könte.
Wenn denn meines erachtens der Schuelmeister Dienst nicht eben zum Küster Dienst gehöret, so halte ich dafür muß man den bewonern beipflichten ……….. (das Wort ist unleserlich). Solten etliche Subjecte bey dem Hl. Probst sich albereit angegeben haben, wolle er dieselben weiter recommandieren. Sonderlich nach Breese einen handwerksmann. Die betglocken aber muß nothwendig geschlagen werden, sol ichs nicht dahin bringen können, werde ichs an das Consistoriu gelangen lassen. Es ist eine unbescheidenheit und grobheit, das der Küster dafür absonderlich etwas fordert.
Woltersdorƒ, den 4. Februao 1677
Meines hochgeehrten Herrn Probstes schuldigster Diener D H Brugstedt
Dem Wol Ehrwürdigen großachtb. und wohlgelahrten Herrn M. Johanni Volmer
Wohlverordneten Probst zu Lüchow.
Meinem hochgeehrten Herrn.
Der erste Brief des Küsters
„Wol Ehwürdiger, hoch Andechtiger und hochgelahrter großgünstiger Hl Probst und superintendenten,
ich kan es nicht vorbey gehen wie das mir an meiner Cüsterbesoldung im Casual ein solcher großer abbruch geschicht meinen großgünstigen Hl Kirchen Patronen Clagentlich zu gemüthe führen folgender gestaldt. Erstlich ist zu wissen das dem Cüster zu Woltersdorff gehöret in dem selben Torffe zwölf scheffel roken bekompt nicht mehr davon als achte und zwar mit großer mühe und streit.
- mangelt von zwey hueƒen Landt einen scheffel rocken das Landt aber gehöret an das Fürstl. Ambt Lüchow.
- Seiner hoch Adelich Equestry Hartwich Joachim von Bordentorƒ hat eine hueffe Landt so vor dieser Zeit bawren uff gewohnet und von seine Leuten an itzo noch bewohnet gehöret dem Cüster einen himbten rocken davon bleibt nach.
- Item lautet das Kirchenbuch das der Küster alle Fest tage uff dem aedlichen Hause eine mahlzeit brodt gehöret bleibt nach.
- Seiner hoch Adelichen Equestry Burchardt Siegmund von den Knesebeck hat im Torffe Woltersdorff zwey heuffen Landt gehöret dem Küster davon einen scheffel rocken bleibt nach.
- Seiner hoch Adelichen Equestry Joachim Friedrich von den Knesebeck hat im selben Torffe eben meßig andert halben hueffen land gehöret dem Cüster 3 viert rocken bleibt nach.
- Noch von einer halben hueffen Landt so semptlich von Knesebecken zustendig ein viert rocken bleibt auch nach.
- Es ist ein Man im Torffe Woltersdorff Nahmendt Jakob Schultze ist mir nunmehr dritthalben jahre einen himbden rocken schuldig geblieben wil nicht geben, sagt er habe sich darauff verschworen das er nicht geben wil kam am hl christtage des abents wie er gesoffen vor die Cüsterey schalt und schmehete mich über die besoldung das es der junker selber gehöret, bitte umb bezahlung und das der Kerrel zum gehorsam gezwungen werden möchte.
- Ferner muß ich meinen hochge Ehrten Hl Kirchen patronen wißendtmachen das im Torffe Woltersdorff die Schuele so sehr schlicht ist, das über 6, 7, 8 Kinder zum höchsten nicht in die Schuele geschickt werden und zwar der eine heute der andere morgen das es fast verdrießlich felt bey den selben uff zu warten.
Woltersdorƒ den 23 january Anno 1675
Ihre Hoch würden geringster Diener
Hans Wilden Cüster mp“.
Aus den Worten unter Ziffer 7 „das es junker selber gehöret“ läßt sich entnehmen, daß die Küsterei im Jahre 1675 eben dort lag, wo sie sich heute noch befindet, nämlich gegenüber der Burg.
Der zweite Brief des Küsters mit „Schuel Klag“
Ein zweiter Brief des Küsters trägt weder Datum noch Unterschrift, aber die Handschrift läßt keinen Zweifel an der Person des Verfassers aufkommen. Eine zeitgerechte Einordnung ist aber leider auch vom Inhalt her nicht möglich. In diesem Brief sind folgende Abschnitte bemerkenswert:
„11. Die Wohnung ist sehr schlecht und nicht so viel stallung vorhanden da er ein verken in jagen kan. Zu dehme ist ein Kohlgarte vorhanden da die gemeine mit Kummer den Zaun held. Vorn der hoff gantz offen ist, ist das …………… (fünf oder sechs Worte sind leider verwischt und unleserlich). Ins Hauß kan einer kommen bei tage oder bei nacht so veste ist es, Kammern sind keine vorhanden da einer schlaffen kan sondern mus uff der tehl (Stalldiele) geschehen.
- Die Schuele wird sehr schlecht gehalden sintemahlen die Eldern zum theile schicken ihre Kinder nicht eher als wan sie von 10 oder 11 jahren sind und dan im winther über 8 oder 9 Wochen nicht hinein und wan sie kommen ist keiner der ein „Vater Unser“ beten kan und gleich wol sollen sie in kurtzer Zeit in der Schuele was lernen wan sie ettwas gefasset mitler Zeit weil sie gehen so vergessen sie mehr zu Hause als sie zuvor gelernet. Schuelgeld haben sie vor diesem nicht mehr als 2 Dreyer geben habe also den gantzen winder nicht ein mahl 1 thl Schuelgeld gehabt bey dieser hochfürstl. Verordnung habe ich vergangen jahr nichts bekommen stelte es meinem hochgeehrten Hl Kirchen patronen anheim ihrer beliebung nach zu verordnen.
Generalvisitation der Kirche
In den Protokollen über die Generalvisitationen der Kirchen im Dannenbergischen finden wir über Woltersdorf:
1671 „hat (der Schulmeister) sonst der Schul halben nichts als wöchentlich vor ein Kindt 6, kan es kaum auf 3 Rthl. bringen.“
1693 „Von einem jeden Haus wirthe hat er (der Schulmeister) vor der Information dessen Kinder 1/2 Thlr, bringet etwa zusammen 6 Thlr, dazu gibt dennoch ein jedes Kind 1 Brodt. Sonst hat er als Küster 21 Scheffel oder 42 Himten Rocken und 1 Schock Eyer.“
Schulwesen in Woltersdorf ab dem 17. Jh.
Das Bild, welches sich aus dem allen von den Anfängen des Schulwesens in der Kirchengemeinde Woltersdorf ergibt, ist folgendes:
Vor den siebziger Jahren des 17. Jahrhunderts sind nur ganz geringe Anfänge zu verzeichnen. Sämtliche Ortschaften der Gemeinde mit Ausnahme des Pfarrdorfes entbehren im Jahre 1677 eines Schulmeisters. Die beiden Breese (Kleinbreese und 6 Höfe von Großbreese) haben bis dahin keinen Schulmeister gehabt, ebensowenig die Ortschaft Thurau. Lichtenberg hatte einmal einen Schulmeister, vermutlich einen Leineweber, derzeit aber keinen.
Nur Woltersdorf hatte in der Person des Küsters auch einen Lehrer und zwar von dem Zeitpunkt an, als die Gemeinde die Küsterstätte wieder aufgebaut hatte. Aber kaum ein Drittel, der für den Schulbesuch in Frage kommenden Kinder (6 – 8 von insgesamt 26) kommt zum Unterricht, obwohl dieser nur im Winter und auch dann nicht allzulange abgehalten wird.
Der Bericht über die Anfänge des Schulbesuchs ist bezeichnenderweise mit der Überschrift „Schuell–Klage“ in großer Schrift versehen. Schulbänke waren bis dato nicht vorhanden, sie sollen nun angeschafft und im Wohnzimmer des Lehrers aufgestellt werden. Das Küsterhaus, noch keine 30 Jahre alt, ist bereits in einem beklagenswerten Zustand.
Das das Wohnzimmer zugleich als Schulzimmer dienen mußte, ist in der Ge- meinde Woltersdorf noch im Jahre 1799 in frischer Erinnerung; denn in diesem Jahr begründen der Küster Bremer in Woltersdorf und der Lehrer Gliemann in Lichtenberg ihr Gesuch um „Erhöhung des Holzgeldes“ damit, daß Schulstube und Wohnstube nicht mehr miteinander vereinigt sind.
Küsterdienst vs. Schuldienst
Im Brief des Pastors Brugstedt wird die Frage aufgeworfen, ob der Schuldienst mit zum Küsterdienst gehören soll, der Pastor verneint diese Frage ausdrücklich und auch die Ortschaft Woltersdorf ist derselben Ansicht. Sie will den Küster, der als Lehrer sehr unbeliebt ist, zwar im Küsterdienst behalten aber einen „absonderlichen“ (zusätzlichen) Schulmeister haben.
So wie die Entwicklung in Woltersdorf war, dürfte sie auch woanders gewesen sein. Zu dem seit langem bestehenden Küsterdienst wurde nun noch ein Schuldienst erforderlich, der nur mit geringem Schulgeld und Pröben (= Altenteil) vergütet wurde.
So stand man dann in vielen Orten vor der Frage, welche Grundstücke dem Einkommen des Küsters oder dem des Lehrers zuzurechnen sind. Für den Küster war sein Anteil an der freien Weide und Hude lebenswichtig. Wenn nun nicht nachgewiesen werden konnte, daß bei der Verkoppelung der Feldmarken in Anbetracht der vereinigten Küster- und Lehrerstellen jetzt bei einer Teilung der Dienste mehr Grundstücke erforderlich waren, als ihnen auf Grund der alten Weideberechtigung zustand, mußte die Landdodation der Stellen als zum kirchlichen Einkommen gehörend angesehen werden.
Entwicklung des Schulwesens
Die Entwicklung des Schulwesens im hannoverschen Wendlande war nicht so, daß zuerst nur Küsterschulen für die ganzen Kirchengemeinden bestanden und erst nach längerer Zeit die Außendörfer sich dazu entschlossen einen Lehrer anzunehmen, vielmehr sind ebenso früh wie die Schulen in den Pfarrorten auch die Schulen in den anderen Ortschaften entstanden.
Nicht die Kirche als solche, sondern allgemeines Bildungstreben, das die Kirche dann allerdings förderte, scheint die Schulen des Wendlandes ins Leben gerufen zu haben, mit den gleichen Pflichten für Mädchen und Jungen.
Schülerzahlen in Woltersdorf 1894 bis 1917
1894 | 104 | Schulkinder | |
1895 | 101 | „ | |
1896 | 101 | „ | |
1896 | Weihnachten | 96 | „ |
1897 | 84 | „ | |
1898 | 85 | „ | |
1898 | 17.10. | 98 | „ |
1899 | Ostern | 100 | „ |
1900 | „ | 101 | „ |
1907 | „ | 86 | „ |
1908 | „ | 87 | „ |
1909 | „ | 69 | „ |
1901 | „ | 100 | „ |
1902 | „ | 79 | „ |
1904 | „ | 71 | „ |
1911 | „ | 84 | „ |
1917 | „ | 70 | „ |
1905 | „ | 68 | „ |
1906 | „ | 79 | „ |